Am 15.09.2009 ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet. Die Umweltzone wurde zum 01.02.2013 vergrößert und darf ab dem 01.07.2014 nur noch von Fahrzeugen mit grüner Schadstoffplakette (auch Feinstaubplakette genannt) befahren werden. Wer ohne oder mit einer roten oder gelben Plakette einfährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.
Hinweise zur Erteilung einer Feinstaubplakette gibt es auf der Seite des Straßenverkehrsamtes.
Nicht alle Fahrzeuge unterliegen der Plakettenpflicht, und in manchen Fällen können Ausnahmegenehmigungen für notwendige Fahrten in die Umweltzone erteilt werden.
Hintergrund: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung bilden die Grundlage für den Luftreinhalteplan, der durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgestellt wurde. Ziel der Lufreinhalteplanung und insbesondere der Umweltzone ist es, die Qualität der Luft zu verbessern und mögliche Gesundheitsgefahren für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden
]]>Referenzsystem WGS84 (EPSG 4326)
]]>Referenzsystem ETRS89 (EPSG 4647)
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