Kann oder darf ein Bauherr notwendige Stellplätze nicht bauen, hat er einen Ablösebetrag an die Gemeinde zu zahlen. Die Ablösebeträge werden unter anderem zweckgebunden zur Bezuschussung von Anwohnerquartiersgaragen verwendet. In diesen Quartiersgaragen werden für die Anwohner Stellplätze zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Stellplatzablösung und den Gebietszonen erhalten Sie auf der Seite des Amtes für Verkehrsmanagement.
Die Datei „Anwohnerquartiersgaragen“ enthält folgende Spalteninformationen:
Referenzsystem WGS84 (EPSG 4326)
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